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   FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04 B   

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https://dejure.org/2009,37072
FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04 B (https://dejure.org/2009,37072)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2009 - 7 K 7301/04 B (https://dejure.org/2009,37072)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 7 K 7301/04 B (https://dejure.org/2009,37072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. S. d. § 17 EStG; entgeltliche Anteilsübertragung bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM; Einkunftserzielungsabsicht bei Halten einer Beteiligung an einer im Pferdesport tätigen GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellungslast bei Zweifel an der Entgeltlichkeit einer Anteilsübertragung i. S. d. § 17 EStG - entgeltliche Anteilsübertragung bei einem symbolischen Kaufpreis von 1 DM - Einkunftserzielungsabsicht bei Halten einer Beteiligung an einer im Pferdesport tätigen GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Dies gilt allerdings nicht, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalüberschuss, sondern die persönlichen Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des Unternehmens bestimmend waren (BFH, Urteil vom 25.06.1996 - VIII R 28/94, BStBl. II 1997, 202 unter 3. a]).

    Dies gilt insbesondere, weil es sich nicht um einen neu gegründeten Betrieb handelte, sondern um einen jahrelang mit Verlust arbeitenden Betrieb, der nach seiner Wesensart oder der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn hat arbeiten können (BFH, Urteil vom 25.06.1996 - VIII R 28/94, BStBl. II 1997, 202 unter 3. a]).

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Von einer Einkünfteerzielungsabsicht ist auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Bestimmung der Absicht nach dem damaligen Erkenntnishorizont aus der Sicht eines wirtschaftlich vernünftig denkenden Betriebsinhabers eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestand, dass die Tätigkeiten einschließlich der Umstrukturierungen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zum Erreichen der Gewinnzone führen würden (BFH, Urteil vom 21.07.2004 - X R 33/03, BStBl. II 2004, 1063 zu Umstrukturierungsmaßnahmen bei langjährigen Verlusten).
  • BFH, 29.06.1995 - VIII R 68/93

    Veräußerungsverlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Für den Ansatz eines Veräußerungsverlustes gemäß § 17 EStG ist es erforderlich, dass die Beteiligung mit Einkünfteerzielungsabsicht erworben und gehalten wird (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 29.06.1995 - VIII R 68/93, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1995, 722).
  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00

    Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Der Anscheinsbeweis der Einkünfteerzielungsabsicht entfällt ferner, weil aufgrund konkreter Anhaltspunkte hinsichtlich der individuellen Verhältnisse der Gesellschaft und/oder ihrer Gesellschafter auch langfristig mit einem Überschuss einschließlich einer Wertsteigerung nicht zu rechnen war (BFH, Urteil vom 02.05.2001 - VIII R 32/00, BStBl. II 2001, 668).
  • FG Saarland, 24.05.2005 - 1 K 25/01

    Entgeltlichkeit einer Anteilsveräußerung unter nahen Angehörigen (§ 17 Abs. 1

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Wenn - wie im Streitfall - die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wegen der Eingebundenheit des Erwerbers in die Tätigkeit der GmbH uneingeschränkt bekannt ist, ist kein Vermögensstatus der Gesellschaft zum Übertragungszeitpunkt erforderlich, aus dem die exakte Vermögenslage der Gesellschaft erkennbar ist, und der Erwägungen über verbleibende Risiken enthält (siehe zu ähnlichen Fällen Finanzgericht - FG - Saarland, Urteil vom 24.05.2005 - 1 K 25/01, zitiert nach juris, und FG München, Urteil vom 20.09.2006 - 6 K 3686/04, zitiert nach juris).
  • FG München, 20.09.2006 - 6 K 3686/04

    Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen;

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 7 K 7301/04
    Wenn - wie im Streitfall - die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft wegen der Eingebundenheit des Erwerbers in die Tätigkeit der GmbH uneingeschränkt bekannt ist, ist kein Vermögensstatus der Gesellschaft zum Übertragungszeitpunkt erforderlich, aus dem die exakte Vermögenslage der Gesellschaft erkennbar ist, und der Erwägungen über verbleibende Risiken enthält (siehe zu ähnlichen Fällen Finanzgericht - FG - Saarland, Urteil vom 24.05.2005 - 1 K 25/01, zitiert nach juris, und FG München, Urteil vom 20.09.2006 - 6 K 3686/04, zitiert nach juris).
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